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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Unterschriften werden durch die Gemeindekanzlei beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen.

Vergessen Sie nicht das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.

Pro beglaubigte Unterschrift wird eine Gebühr von CHF 25.- erhoben.

 

Beglaubigung von Kopien

Gerne erstellen die Mitarbeitenden für Sie eine Kopie eines von uns vorgelegten Original-Dokuments und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Bitte bringen Sie daher nur Original-Dokumente mit. Die Gebühr beträgt CHF 5.– für Dokumente bis zu 5 Seiten. Für jede weitere Seite wird zusätzlich CHF 1.– erhoben.

Preis

Beglaubigung CHF 25.- / beglaubigte Kopie n für Dokumente bis zu 5 Seiten CHF 5.-, jede weitere Seite CHF 1.-