Handänderungssteuern auf den entgeltlichen
Grundstückübertragungen
CHF 1.- je Franken Kantonssteuer
Feuerwehrersatzabgabe
4 % vom Betrag der Kantonssteuer auf Einkommen der
abgabepflichtigen Person (min. CHF 30.-, max. CHF 400.-)
Hundesteuer
CHF 100.- pro Tier
Steuer auf Vorstellungen und Vergnügungsanlässe
10 % auf den Eintrittseinnahmen
Steuersatz der Kirchgemeinden ab 1. Januar 2020
Einkommenssteuer natürlicher Personen
Röm. kath. Pfarrei
8 % von der entsprechenden Kantonssteuer
Evang. ref. Kirchgemeinde
10 % von der entsprechenden Kantonssteuer
Vermögenssteuer natürlicher Personen
Röm. kath. Pfarrei
10 % von der entsprechenden Kantonssteuer
Evang. ref. Kirchgemeinde
15 % von der entsprechenden Kantonssteuer
Gewinn- und Kapitalsteuer für jur. Personen
Röm. kath. Pfarrei
max. 10 % von der entspr. Kantonssteuer
Evang. ref. Kirchgemeinde
max. 10 % von der entspr. Kantonssteuer
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