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Information an die Pflichtschützen 300 m von Düdingen:

Das obligatorische Schiessprogramm kann an folgenden Tagen in den Gemeinden Alterswil, Plasselb, Rechthalten, St. Ursen, Ueberstorf und Wünnewil-Flamatt absolviert werden:

Für die detaillierten Programme wenden Sie sich direkt an die Schützengesellschaften.

Alterswil Samstag, 11.04.2026
Freitag, 17.04.2026
Freitag, 21.08.2026
13.30 - 16.00 Uhr
18.00 - 20.00 Uhr
18.00 - 20.00 Uhr
Plasselb Mittwoch, 17.06.2026
Mittwoch, 19.08.2026
18.00 - 20.00 Uhr
17.30 - 19.30 Uhr
Rechthalten Samstag, 11.04.2026
Mittwoch, 26.08.2026
16.00 - 18.00 Uhr
18.15 - 20.15 Uhr
St. Ursen Samstag, 11.04.2026
Mittwoch, 03.06.2026
Samstag, 22.08.2026
10.00 - 12.00 Uhr
17.30 - 20.00 Uhr
10.00 - 12.00 Uhr
Ueberstorf Mittwoch, 20.05.2026
Samstag, 06.06.2026
Mittwoch, 26.08.2026
18.00 - 20.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
18.00 - 20.00 Uhr
Wünnewil-Flamatt Samstag, 28.03.2026
Samstag, 11.04.2026
Freitag, 28.08.2026
09.00 - 12.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
18.00 - 20.00 Uhr


Für das OP benötigte Dokumente für PFLICHTSCHÜTZEN:

  • Dienst- / Schiessbüchlein sowie das Aufgebot (A4-Blatt) ist obligatorisch für alle schiesspflichtigen Armeeangehörigen, welche 2025 die Rekrutenschule absolviert haben bis Jahrgang 1992.
  • Armeeangehörige, welche im Jahr 2026 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

 

Pistolenschiessverein: Bundesprogramm 25 / 50 m

An folgenden Tagen kann das Bundesprogramm 2026 im Pistolenstand Räsch absolviert werden:

Mittwoch, 22.04., 06.05., 20.05., 24.06. und 12.08.2026 - jeweils von 17.30 - 20.00 Uhr.

Übung für das Feldschiessen: Mittwoch, 13. + 27. Mai 2026

 

Schadensmeldungen

Ab 1. Januar 2004 sind die Schäden, welche durch die Armee verursacht wurden oder bei denen Bundesfahrzeuge bzw. Bundeslenker beteiligt waren, an folgende Adresse zu melden:

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Schadenzentrum VBS
Maulbeerstrasse 9
Hotline 0800 11 33 44
Mail schadenzentrum@gs-vbs.admin.ch
www.vbs.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
 

Die zur Schadenmeldung notwendigen Schadenformulare können über die Internetseite des Schadenzentrums VBS abgerufen oder bestellt werden. Unfall- und Schadenmeldungen mit grosser Dringlichkeit können dem Schadenzentrum VBS telefonisch gemeldet werden. Eine schriftliche Nachmeldung ist in jedem Fall erforderlich.
Schadenmeldungen / Ersatzbegehren haben innerhalb von 10 Tagen nach dem Schadenereignis im Schadenzentrum VBS einzutreffen. Später gemeldete Ersatzbegehren bedürfen bei verspäteter Meldung einer schriftlichen Begründung.