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Schiesspflicht
Information an die Pflichtschützen 300 m von Düdingen:
Das obligatorische Schiessprogramm kann an folgenden Tagen in den Gemeinden Alterswil, Plasselb, Rechthalten, St. Ursen, Ueberstorf und Wünnewil-Flamatt absolviert werden:
Für die detaillierten Programme wenden Sie sich direkt an die Schützengesellschaften.
| Alterswil | Samstag, 11.04.2026 Freitag, 17.04.2026 Freitag, 21.08.2026 |
13.30 - 16.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr |
| Plasselb | Mittwoch, 17.06.2026 Mittwoch, 19.08.2026 |
18.00 - 20.00 Uhr 17.30 - 19.30 Uhr |
| Rechthalten | Samstag, 11.04.2026 Mittwoch, 26.08.2026 |
16.00 - 18.00 Uhr 18.15 - 20.15 Uhr |
| St. Ursen | Samstag, 11.04.2026 Mittwoch, 03.06.2026 Samstag, 22.08.2026 |
10.00 - 12.00 Uhr 17.30 - 20.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr |
| Ueberstorf | Mittwoch, 20.05.2026 Samstag, 06.06.2026 Mittwoch, 26.08.2026 |
18.00 - 20.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr |
| Wünnewil-Flamatt | Samstag, 28.03.2026 Samstag, 11.04.2026 Freitag, 28.08.2026 |
09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr |
Für das OP benötigte Dokumente für PFLICHTSCHÜTZEN:
- Dienst- / Schiessbüchlein sowie das Aufgebot (A4-Blatt) ist obligatorisch für alle schiesspflichtigen Armeeangehörigen, welche 2025 die Rekrutenschule absolviert haben bis Jahrgang 1992.
- Armeeangehörige, welche im Jahr 2026 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Pistolenschiessverein: Bundesprogramm 25 / 50 m
An folgenden Tagen kann das Bundesprogramm 2026 im Pistolenstand Räsch absolviert werden:
Mittwoch, 22.04., 06.05., 20.05., 24.06. und 12.08.2026 - jeweils von 17.30 - 20.00 Uhr.
Übung für das Feldschiessen: Mittwoch, 13. + 27. Mai 2026
Schadensmeldungen
Ab 1. Januar 2004 sind die Schäden, welche durch die Armee verursacht wurden oder bei denen Bundesfahrzeuge bzw. Bundeslenker beteiligt waren, an folgende Adresse zu melden:
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Schadenzentrum VBS
Maulbeerstrasse 9
Hotline 0800 11 33 44
Mail schadenzentrum@gs-vbs.admin.ch
www.vbs.admin.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die zur Schadenmeldung notwendigen Schadenformulare können über die Internetseite des Schadenzentrums VBS abgerufen oder bestellt werden. Unfall- und Schadenmeldungen mit grosser Dringlichkeit können dem Schadenzentrum VBS telefonisch gemeldet werden. Eine schriftliche Nachmeldung ist in jedem Fall erforderlich.
Schadenmeldungen / Ersatzbegehren haben innerhalb von 10 Tagen nach dem Schadenereignis im Schadenzentrum VBS einzutreffen. Später gemeldete Ersatzbegehren bedürfen bei verspäteter Meldung einer schriftlichen Begründung.