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Kommunalwahlen März 2026: Gemeinderat schliesst Abklärungen ab

29. Oktober 2026

Bei den Generalratswahlen vom 8. März 2026 waren Unregelmässigkeiten bei den Wahlzetteln festgestellt worden. Bei 135 handschriftlich ausgefüllten Wahlzetteln fielen damals Ähnlichkeiten im Schriftbild auf. 13 Wahlzettel erklärte das Wahlbüro für ungültig. Nach fünf Wahlbeschwerden hatte das Kantonsgericht die Wahlergebnisse am 8. April 2026 aufgehoben und Neuwahlen angeordnet. Auf einen Weiterzug des verwaltungsgerichtlichen Urteils an das Bundesgericht verzichtete der Gemeinderat aufgrund geringer Erfolgsaussichten.

In der Folge liess der Gemeinderat die straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten prüfen, um allfällige Verantwortlichkeiten und Schadenersatzansprüche zu klären.

Mit Verfügung vom 6.10.2026 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren in Sachen Stimmenfang ein. Anhand der Ermittlungen konnte nicht festgestellt werden, dass ein und dieselbe Person systematisch mehrere Stimmzettel eingesammelt, ausgefüllt oder abgeändert hat, um den Ausgang der Wahl zu beeinflussen, oder dass bereits ausgefüllte Stimmzettel verteilt worden wären.

Ein zivilrechtliches Vorgehen gegen unbekannte Verantwortliche hätte geringe Erfolgsaussichten bei gleichzeitig erheblichen Prozesskostenrisiken mit sich gebracht. Aus diesen Gründen sah der Gemeinderat davon ab.

Der Gemeinderat hat die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten sorgfältig geprüft und die notwendigen Entscheide getroffen. Er schliesst damit die Abklärungen zu den Unregelmässigkeiten bei den Kommunalwahlen vom März 2026 ab.

Der vollständige Bericht ist unten einsehbar.

Die Gemeindekanzlei

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261029 Schlussbericht des Gemeinderates zu den Kommunalwahlen vom 260308 (PDF, 229 kB) Download 0 261029 Schlussbericht des Gemeinderates zu den Kommunalwahlen vom 260308