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Entfernung falsch platzierter Wahl- und Abstimmungsplakate

25. September 2026

Die Gemeinde Düdingen weist darauf hin, dass Wahl- und Abstimmungsreklamen den geltenden Richtlinien der Oberamtspersonenkonferenz des Kantons Freiburg entsprechen müssen. Diese enthalten insbesondere Vorgaben zur Verkehrssicherheit und zu den zulässigen Standorten.

Seit Donnerstag, 24. September 2026, entfernt der Werkhof nicht vorschriftsgemäss angebrachte Plakate. Die Kosten für die Entfernung werden den jeweiligen Verantwortlichen nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.

Wir danken für die Beachtung der geltenden Vorgaben.

Die Gemeindekanzlei

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Richtlinien zum temporären Anbringen von Reklamen im Rahmen der Ausübung der politischen Rechte (PDF, 6.51 MB) Download 0 Richtlinien zum temporären Anbringen von Reklamen im Rahmen der Ausübung der politischen Rechte