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Aufhebung des vollständigen Verbots für das Entfachen von Feuer im Freien
Aufgrund des Regens der vergangenen Tage und der günstigen Wetterentwicklung hat das Amt für Wald und Natur (WNA) die Waldbrandstufe im ganzen Kanton von der Gefahrenstufe gross 4 auf die Gefahrenstufe erheblich 3 herabgesetzt.
Die Situation ausserhalb der Waldgebiete hat sich in Bezug auf die Brandgefahr wieder normalisiert.
Daher hebt der Staatsrat das Verbot vom 27. Juli 2026, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerkskörper zu entzünden, per sofort auf. Für die Waldgebiete trifft das Amt für Wald und Natur spezifische Vorschriften.
Den Staatsratsbeschluss finden Sie unten.
Die Gemeindekanzlei
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| 260828 Staatsratsbeschluss Aufhebung Verbot für Entfachen von Feuer im Freien (PDF, 82 kB) | Download | 0 | 260828 Staatsratsbeschluss Aufhebung Verbot für Entfachen von Feuer im Freien |