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Hohe Brandgefahr: Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton

10. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen gilt mit sofortiger Wirkung ein Feuerverbot im Freien sowie ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im gesamten Kantonsgebiet.
Die Massnahme dient dem Schutz von Menschen, Tieren, Wäldern, Wiesen und Gebäuden vor Bränden.

Gut zu wissen:
✅ Grillieren im Garten oder auf der Terrasse bleibt erlaubt, sofern die üblichen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
✅ Auf Baustellen dürfen Gasbrenner und andere Geräte mit offener Flamme weiterhin von Fachkräften unter Einhaltung der geltenden Vorsichtsmassnahmen eingesetzt werden.
ℹ️ Für die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag am 31. Juli und 1. August können Ausnahmeregelungen erlassen werden.

Über eine Lockerung der Massnahmen wird entschieden, sobald sich die Lage hinsichtlich der Brandgefahr wieder normalisiert.

Für die Einzelheiten siehe den Staatsratsbeschluss vom 10. Juli 2026.

Die Gemeindekanzlei

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260710 Staatsratsbeschluss Feuerverbot im Freien und Feuerwerksverbot (PDF, 120 kB) Download 0 260710 Staatsratsbeschluss Feuerverbot im Freien und Feuerwerksverbot