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Fragebogen zur Verpflichtungserklärung
Möchte eine visumpflichtige Person als Besucher/Tourist in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise in die Schweiz bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum beantragen.
Das Formular "Verpflichtungserklärung" wird dem ausländischen Antragsteller bzw. der ausländischen Antragstellerin von der Auslandvertretung ausgehändigt. Das Formular wird nicht im Voraus abgegeben und kann auch nicht online heruntergeladen werden.
Die antragstellende Person ergänzt die Verpflichtungserklärung mit deren Personalien und der gewünschten Aufenthaltsdauer (bis max. 3 Monate) und leitet es der garantierenden/gastgebenden Person in der Schweiz weiter.
Die Garantin/Der Garant reicht bei der Einwohnerkontrolle folgende Unterlagen ein:
- Verpflichtungserklärung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Fragebogen der Gemeinde (s. Dokumente)
- Alle weiteren aufgelisteten Beilagen
Mit der Unterzeichnung der Erklärung verpflichtet sich die Garantin/der Garant unwiderruflich, bis zu einem Betrag von CHF 30'000 sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen, die durch den Aufenthalt des eingeladenen Besuchers entstehen können.
Die Gemeinde erstellt ein Gutachten (Gebühr CHF 10.00) und sendet es zurück an die Garantin/den Garant, welche/r die Verpflichtungserklärung an das kantonale Amt für Bevölkerung und Migration weitergeleitet. Den Entscheid über die Erteilung oder Verweigerung des beantragten Visums erhalten Sie von der zuständigen Behörde. Es gilt zu beachten: Auch wenn die Gemeinde die Verpflichtungserklärung genehmigt, besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Visumerteilung.
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| Fragebogen zur Verpflichtungserklärung (PDF, 120 kB) | Download | 0 | Fragebogen zur Verpflichtungserklärung |
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