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Hohe Brandgefahr: Vollständiges Feuerverbot im ganzen Kanton
Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit ein vollständiges Feuerverbot im Freien sowie ein Verbot des Verkaufs und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern beschlossen.
Weiterhin erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrills oder geschlossenen Feuerstellen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand eingehalten und die geltenden Sicherheitsvorschriften beachtet werden.
Wir bitten die Bevölkerung, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten.
Für die Einzelheiten siehe den Staatsratsbeschluss vom 27. Juli 2026.
Die Gemeindekanzlei
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| 260727 Staatsratsbeschluss - vollständiges Feuerverbot im Freien, Verbot des Verkaufs und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern (PDF, 146 kB) | Download | 0 | 260727 Staatsratsbeschluss - vollständiges Feuerverbot im Freien, Verbot des Verkaufs und des Abbrennens von Feuerwerkskörpern |