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Absolutes Feuerverbot im Wald
Die anhaltende Trockenheit und die Wetterprognosen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Freiburg auf die Stufe 4 von 5 («gross») ansteigen lassen. Aus diesem Grund hat das Amt für Wald und Natur ab sofort ein Feuerverbot in allen Wäldern des Kantons angeordnet.
Das Verbot betrifft das Anzünden von sämtlichen brennbaren Materialien, unabhängig von deren Art, einschliesslich das Grillieren an den dafür vorgesehenen Feuerstellen in Wäldern oder am Waldrand. Entsprechende Verhaltensregeln finden Sie unten im Flyer.
Diese Massnahme bleibt so lange in Kraft, bis die Gefahrenstufe wieder auf «erheblich» (3 von 5) zurückgeht.
Aktuelle Gefahrenlage ersichtlich unter: www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Gemeindekanzlei
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| 260709 Verhaltensregeln feuern im Wald (PDF, 1.43 MB) | Download | 0 | 260709 Verhaltensregeln feuern im Wald |