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Ukraine

Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine hat die Gemeinde Düdingen verschiedene Unterstützungsangebote für die geflüchteten Personen und ihre Gastfamilien aufgegleist. Ab diesem Herbst werden diese nun in bestehende Angebote integriert, welche allen Migrant:innen unserer Gemeinde offenstehen.

Untenstehend finden ukrainische Schutzsuchende und Gastfamilien verschiedene nützliche Informationen und Links zu ihrem Aufenthalt.

S-Ausweis
Der Schutzstatus S wird allen Personen aus der vom Krieg betroffenen Ukraine gewährt. Die Betroffenen müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft online auf der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) melden, um bei einem Bundesasylzentrum (BAZ) registriert zu werden. Der S-Ausweis wird anschliessend vom Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) des Kantons Freiburg ausgestellt, wo sich die Personen für die administrativen Formalitäten (Biometrie und Fotos) einfinden müssen.

Kanton Freiburg
Im Kanton Freiburg ist die ORS Service AG mit der Aufnahme, Betreuung und Integration der Flüchtenden sowie der Gastfamilien mandatiert. Für alle diesbezüglichen Fragen, inkl. Anmeldung von bei Ihnen beherbergten Personen aus der Ukraine, wenden Sie sich bitte an:
ORS Service AG, Aufnahmezentrum, Grand-Places 14, 1700 Fribourg
ukraine@ors.ch oder unter Tel. 026 425 41 41

Gemeinde Düdingen
Wir ersuchen alle aus der Ukraine in unserer Gemeinde ankommenden Personen, bei der Einwohnerkontrolle (inkl. Ausweisdokumente) vorzusprechen:
Gemeindeverwaltung Düdingen, Hauptstrasse 27, 3186 Düdingen
gemeinde@duedingen.ch oder Tel. 026 492 74 74

Deutschkurs
Das ELKI Deutsch (Eltern-Kind Deutschkurs) der Gemeinde Düdingen steht allen fremdsprachigen Familien offen, die ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten.

welcomeDÜDINGEN
Die VernetzerInnen+ der Gemeinde Düdingen organisieren mit welcomeDÜDINGEN verschiedene Anlässe im Jahr, um Migrantinnen und Migranten,  Neuzugezogenen und anderen Interessierten das Dorf sowie das Dorfleben näher zu bringen und Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen.
Instagram @welcomedudingen

Einschulung
Kinder im schulpflichtigen Alter können direkt bei der zuständigen Schule angemeldet werden:

Primarschule: www.psduedingen.ch
Orientierungsschule: www.osduedingen.ch

Für Jugendliche, welche eine nachobligatorische Schule besuchen möchten, wurde ein spezielles Verfahren vom Kanton aufgegleist.

Arbeiten in der Schweiz
Personen mit Schutzstatus S dürfen ohne Wartefrist arbeiten. Die Aufnahme einer bezahlten oder selbständigen Erwerbstätigkeit unterliegt aber der Bewilligung durch das Amt für Bevölkerung und Migration. Dazu muss ein Formular von Arbeitgeber:in und -nehmer:in ausgefüllt und die zuständigen Sozialarbeiter der ORS informiert werden. Die ORS hilft den ukrainischen Schutzsuchenden mittels einer Standortbestimmung bei der Arbeitssuche und Integration.

Gesuchsformular für befristete Erwerbstätigkeit

Weitere nützliche Links

 

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