Einwohnerkontrolle 

Nachstehend einige wichtige Informationen zur Einwohnerkontrolle, die zu beachten, gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit sind:

  • Jeder Zu- und Wegzug ist der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden. Zuzüger haben den Heimatschein, das Familienbüchlein, die AHV-Karte, den Mietvertrag, Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes sowie eine Kopie der Krankenkassepolice mitzubringen. Wegzüger die Niederlassungs-bewilligung, Wegzugsadresse, Bankverbindung (wenn Umzug in einen anderen Kanton) abzugeben bzw. vorzuweisen oder anzugeben.
  • Jede Identitäts- oder Adressänderung ist innert 30 Tagen zu melden. Dies gilt auch für im gleichen Haushalt lebende minderjährige Kinder.
  • Wochenaufenthalter sind verpflichtet einen Heimatausweis zu hinterlegen. Dieser ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beziehen und vor Ablauf der Gültigkeit ebenfalls bei der Wohnsitzgemeinde zu erneuern. Sobald die Voraussetzungen zur Beibehaltung des auswärtigen Wohnsitzes wegfallen, ist anstelle des Heimatausweises der Heimatschein zu hinterlegen.
  • Bei ausländische Staatsangehörigen gilt folgendes Vorgehen:
    Einreise vom Ausland oder von einem anderen Kanton
    Diese Personen müssen ihre Ankunft im Kanton innerhalb von 14 Tagen mittels „Ankunftserklärung" und diversen Beilagen (Zivilstandsdokumente, Familienbüchlein, 2 Fotos, ausländischen Dokumenten, Passkopie, Personalausweiskopie) dem Amt für Bevölkerung und Migration, Rte d'Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot melden.
    Beachten Sie die Hinweise beim Amt für Bevölkerung und Migration.

    Zuzug in die Gemeinde aus dem Kanton Freiburg
    Die Person meldet den Zuzug direkt auf der Gemeindeverwaltung und hat folgendes mitzubringen: Pass oder Personalausweis, Familienschein/Eheschein (sofern vorhanden), Mietvertrag, Name des Vormieters / Verkäufers des Miet-/ Kaufobjektes, Krankenkassenpolice von der Schweiz. 


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