Stipendien

Am 14. Februar 2008 hat der Grosse Rat das Gesetz über die Stipendien und Studiendarlehen verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf den 1. September 2008 werden die Kompetenz und die Verantwortung im Bereich der Ausbildungsbeiträge ausschliesslich dem Kanton übertragen. Die Person in Ausbildung wird also nur noch ein Gesuch einreichen müssen, nämlich das beim Kanton. Der Kanton wird im Rahmen der reglementarischen Limiten den ganzen Fehlbetrag decken. Die Gemeinde hat somit keine Stipendien mehr auszurichten.

Die Gesuche müssen mit dem amtlichen Formular innerhalb von 2 Monaten nach Ausbildungsbeginn beim Amt für Ausbildungsbeiträge, Route Neuve 7, Postfach, 1701 Freiburg, eingereicht werden. Bei Verspätung wird der allfällige Beitrag entsprechend gekürzt.

Die Gesuchsformulare finden Sie auf der Homepage des Amtes für Ausbildungsbeiträge: http://admin.fr.ch/ssf/de/pub/formulare.cfm. Sie können das Formular auch beim Amt für Ausbildungsbeiträge (Tel. 026 305 12 51) oder auf der Gemeindeverwaltung beziehen.

 



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