Bestellung eines Strafregisterauszugs
Am 1. Januar 2000 sind die in den Kantonen und beim Bund manuell geführten Strafregister durch ein zentrales, vollautomatisiertes Strafregister ersetzt worden. Seit dem 1. Juli 2000 wird das zentrale Strafregister neu vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Das BJ ist somit die einzige Anlaufstelle für einen Auszug aus dem zentralen Strafregister.
Für die Antragstellung beachten Sie bitte die Weisungen und Informationen auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz:
http://www.strafregister.admin.ch
Seit Mai 2008 können Privatpersonen ihren Strafregisterauszug auch in allen 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz bestellen und bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt. Innert weniger Arbeitstage wird der Auszug auf dem Postweg direkt dem Besteller zugestellt.

